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Produktinformationen "Singer Talent 3321"
Was Sie auch nähen wollen:
die SINGER Talent begleitet Sie dabei.
Robust und zuverlässig, flexibel in der Stichauswahl und ganz leicht zu bedienen. Sie haben die Wahl: von strapazierfähigen Nutz- und Stretchstichen über dekorative Zierstiche. Verlassen Sie sich auf die bewährte SINGER Technologie.
Das praktische Modell Talent 3321 mit 21 Stichprogrammen bietet die ideale Grundausstattung für Einsteiger. Sie meistert alle alltäglichen Näharbeiten. Und dabei ist sie ganz einfach zu bedienen: die Programme sind mit dem Wahlrad leicht einzustellen. Nur ein Handgriff – und Sie verwandeln die Nähfläche in einen handlichen Freiarm für rundgeschlossenes Nähgut. Genauso schnell und bequem wechseln Sie die Spule oder den Nähfuß!
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Automatischer Nadeleinfädler Schluss mit langem Suchen nach dem Nadelöhr. |
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Umfangreiches Zubehör in der eingebauten Box Das wichtigste Nähzubehör immer griffbereit. |
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TopKlick-Spule Die TopKlick-Spule wird mühelos von oben eingelegt – das macht Spulen-wechsel und Reinigung extrem einfach. |
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Variable Stichbreiteneinstellung Andere Stichbreite? Einfach drehen! Variable Stichlänge Längeneinstellung von 0 - 4 mm. |
Stichübersicht:
Eigenschaften:
- 21 Nähprogramme
- 4-Stufen-Knopfloch
- Sieben-Punkt-Transporteur (sehr guter Stofftransport)
- TopKlick-Spule
- Automatischer Einfädler
- Variable Stichlänge und -breite
- Solides Metallgehäuse
- Praktischer Freiarm
- Schneller Nähfußwechsel durch Schnappautomatik
- Extra hoher Nähfußdurchlass
- Umfangreiches Zubehör
IDT™-SYSTEM
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1 Bewertung
8. Januar 2009 14:02
Lob ans Team
Liebes Nähmaschinen Diedrich Team, heutzutage wird ja viel zu selten gelobt wenn einmal etwas prima läuft...es wird ja lieber genörgelt! Also...ich habe ja schon sehr viel im Internet erworben, aber was Ihr hier geliefert habt ist die absolute Nummer 1 !!!! Gerade war der UPS-Mann da und hat meine Bestellung geliefert...nach sage und schreibe exakt 24 Stunden!!! Super!!! Da können sich 99% der Online-Händler ne Scheibe abschneiden...und dann auch noch versandkostenfrei. Ich ziehe meinen Hut und möchte mich auf diesem Weg beim Team bedanken...prima
Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen - SINGER
Singer bietet grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf alle Geräte an - eine weitere Garantieverlängerung ist nicht möglich!
Im Falle eines Falles senden Sie uns die Singer Nähmaschine gut verpackt mit einer Fehlerbeschreibung zu.