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Produktinformationen "Singer SE9185 Näh-u.Stickmaschine"
Verbinden Sie die SINGER® SE9185 Näh- und Stickmaschine mit der digitalen Plattform mySewnet™.
Erhalten Sie so Zugang zu tausenden von Stickmotiven und der intuitiven mySewnet™ Sticksoftware*.
Verbinden Sie Smartphone, Tablet und Computer für völlig neue, kreative Möglichkeiten.
TOP Leistungsmerkmale:
Praktischer Ober- und Unterfadenwächter Zeigt rechtzeitig an, wenn Ober- oder Unterfaden zur Neige gehen. |
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Komfortabler Integrierter Nadeleinfädler Mit einer einfachen Hebelbewegung wird die Nadel eingefädelt und ist bereit zum Nähen |
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Großer Farb Touch Screen mit 7“ Bildschirmdiagonale Ideal für eine intuitive und schnelle Bedienerführung per Fingertipp oder Stylus. |
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Innovative WLAN Übertragung von Stickdateien und mehr Mit der mySewnet™ Konnektivität, lassen sich Designs und auch Maschinenupdates schnell und sicher übertragen.Über den zusätzlichen USB-Anschluß der Maschine ist dies auch konventionell möglich. |
Leistungsmerkmale:
Sticken:
- Stickfläche 170 mm x 100 mm
- Kreativ: Digitale Farbkarte für Änderungen der Motive, sowie reale Stickmusterverfolgung am Farb Touch Screen
- Umfangreiches Editierpaket zum Ändern von Stichen und Stickmotiven
- Perfekt: Design-Platzierung Verwenden Sie die Platzierhilfen zum Sticken Ihrer Projektideen.
- Praktisch, die Eckpunkt-Kontrolle,
- Vielseitig: Über 150 verschiedene Stickdesigns und 10 Stickschriften enthalten
- Optionale Stickrahmen: • 100 mm x 100 mm Embroidery Hoop • 40 mm x 40 mm Spring Hoop
- Stickdateiformat .vp3
Nähen:
- 250 integrierten Stichen und 4 Nähschriften
- Knopflöcher perfekt nähen Nähen
- Freihandnähen
- 29 Nadelpositionen
- Die maximale Stichbreite beträgt komfortable 7 mm, die maximale Stichlänge 5 mm.
- empfohlene Nähgeschwindigkeit.
- Nichts kann verrutschen Tippen Sie die Taste Nadelstopp oben/unten, um die Position der Nadel bei Nähstopp einzustellen.
- Sauber aufbewahrt Im Zubehörfach
- Fadenschneidefunktion
- Großauswahl an Zubehör
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen - SINGER
Singer bietet grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf alle Geräte an - eine weitere Garantieverlängerung ist nicht möglich!
Im Falle eines Falles senden Sie uns die Singer Nähmaschine gut verpackt mit einer Fehlerbeschreibung zu.