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Produktinformationen "Singer Overlock Professional 5 "
Singer Professional 5
Nähen mit der Overlock? Da denkt man gleich an praktische und zeitsparende Verarbeitung von elastischen Stoffen und superflache Versäuberungsnähte an schwierigen Materialien. Richtig! Aber die SINGER Professional 5 kann noch vielmehr als nur nähen, schneiden und versäubern: mit professionellen Stichprogrammen näht sie alle modernen Materialien so perfekt, dass Sie sich an jedes Projekt wagen können.
Das Besondere an der Professional 5 ist das 2-3-4-5-Faden System: damit nähen Sie auch die Sticharten, die Sie sonst nur von gekauften Sachen kennen. Und das noch besser als die Konfektion!
Aber nicht nur Mode verdient optimale Verarbeitung – die Professional 5 ist der ideale Partner für alles, was man nähen kann. Ob tolle Accessoires, kuschelige Heimtextilien oder individuelle Geschenke: mit so einer vielseitigen Overlockmaschine kommen Sie auf ungeahnte Ideen! Und das Beste ist: bei aller Professionalität ist die SINGER Professional 5 so einfach zu bedienen, dass jeder ganz leicht mit ihr klar kommt.
Top-Leistungsmerkmale:
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Wirklich selbstgenäht? Wenn Sie mit der SINGER Professional 5 nähen, werden Sie diese Frage öfter hören. Ob 2, 3, 4 oder 5 Fäden: mit den professionellen Stichprogrammen können Sie mehrere Arbeitsgänge gleichzeitig erledigen. Dabei sorgt modernste Technik nicht nur für beeindruckende Nähergebnisse, sondern auch für einfachste Bedienung. Deutlich schöner nähen und dabei noch Zeit sparen – was will man mehr? |
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Feine Stoffe kräuseln sich beim Nähen zusammen. Elastische Stoffe dehnen sich beim Nähen oft so, dass sich kleine Wellen bilden. Nicht mit dem Differentialtransport: damit können Sie die Transportgeschwindigkeit so verändern, dass jedes Material perfekt genäht wird. |
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Ob hochelastische Stretchnaht oder feiner Rollsaum: jeder Stich braucht eine andere Fadenspannung, damit er optimal genäht wird. Die SINGER Professional 5 macht's Ihnen leicht: sie stellt sich mit der automatischen Fadenspannung exakt auf das jeweilige Stichprogramm ein. Einfach den empfohlenen Buchstaben mit dem Handrad anwählen und die Maschine ist nähbereit! |
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen - SINGER
Singer bietet grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf alle Geräte an - eine weitere Garantieverlängerung ist nicht möglich!
Im Falle eines Falles senden Sie uns die Singer Nähmaschine gut verpackt mit einer Fehlerbeschreibung zu.