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Produktinformationen "Husqvarna Viking Huskylock s15"
HusqvarnaViking s15 - Die ideale zu Ihrer Nähmaschine
Verbinden Sie die Geschwindigkeit und die Professionalität der HUSKYLOCK™ Overlockmaschine von HUSQVARNA VIKING® mit der Vielseitigkeit Ihrer Nähmaschine – die perfekte Kombination!
Die HUSKYLOCK™ s15 zaubert fantastische 2-, 3- und 4-Faden-Nähte auf allen Stoffen – von dehnbaren Stretchstoffen bis hin zu zartem Chiffon. Dank der extra hohen Nähfußposition passen auch dicke Materialien und Quilts bequem unter den Nähfuß.
Einfach Zeitsparend!
Die HUSKYLOCK™ s15 näht, säumt und schneidet in einem Arbeitsschritt. Perfekte Kanten im Handumdrehen!
Perfektes Ergebnis
Der Differentialtransport der HUSKYLOCK™ s15 verhindert ungewolltes Kräuseln der Nähte. Die Nähte sind extrem dehnbar und halten viel aus. Perfekt auch für Sportkleidung.
Sie können unter 15 verschiedenen Stichen wählen. Beim Säumen und Versäubern haben Sie die Wahl zwischen 3- und 4-Faden-Stichen. Auf leichten Stoffen empfehlen sich 2-Faden-Stiche. Rollsäume oder Flatlocknähte sorgen für besonders dekorative Effekte.
Einfache Bedienung
Einfädeln – einfach und schnell: Eine Extra-Anleitung auf DVD liegt Ihrer HUSKYLOCK™ s15 bei und zeigt Ihnen genau wie es geht! Die farbigen Markierungen in der vorderen Abdeckung zeigen Ihnen den richtigen Weg. Für Ihre Sicherheit: die Overlock näht nicht, sobald die vordere Abdeckung geöffnet ist.
Mit dem durchdachten Design des Freiarms lassen sich auch rundgeschlossene Teile, wie Ärmel oder Hosenbeine problemlos verarbeiten. Die elektronische Geschwindigkeitskontrolle sorgt für volle Durchstichskraft bei jeder Geschwindigkeit.
Eigenschaften:
- Differentialtransport
- 2-, 3- und 4-Fadenstiche
- 15 nützliche Stiche
- Rollsaum- und Flatlock-Nähte
- Anleitung auf DVD
- Farbig kodiertes Einfädeln
- Elektronische Geschwindigkeitskontrolle
- Hohe Nähfußposition - auch für dickere Stofflagen geeignet
- vieles mehr!
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, dieWare bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen - Husqvarna VIKING
Husqvarna-Viking bietet für alle Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine 2-jährige Garantiezeit an. Außerdem haben Sie die Möglichkeit für eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile von zusätzlich 3 Jahren. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
Für folgende HUSQVARNA-VIKING-Baureihen gilt die Garantieerweiterung:
- Sapphire
- Designer Topaz
- Designer Ruby
- Designer Diamond
- Opal
Und so funktioniert es:
- Registrieren Sie Ihre Maschine kostenfrei auf der Husqvarana VIKING Webseite
- oder füllen Sie das im Lieferumfang befindliche Formular aus und schicken dies an die aufgedruckte Adresse zurück
Garantieerläuterung:
- insgesamt 5 Jahre Garantie auf alle mechanischen Teile
- insgesamt 5 Jahre Garantie auf alle elektronischen Teile
- insgesamt 2 Jahre Garantie auf Arbeitsleistungen