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Produktinformationen "Husqvarna Viking Brilliance 75Q"
BRILLIANCE™ 75Q
Träume werden wahr!
Träume werden wahr mit der HUSQVARNA VIKING® BRILLIANCE™ 75Q Nähmaschine. Hobbyschneiderinnen schätzen beste Qualität beim Nähen für brillante Nähergebnisse. Starten Sie in eine neue Welt des Nähens!
Top-Leistungsmerkmale:
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Interaktiver Color Touch Screen (Stylus enthalten) Bildschirmoptionen: Alle wichtigen Informationen zum Stich werden auf dem Bildschirm angezeigt.
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GROSSZÜGIGE NÄHFLÄCHE Zum perfekten Nähen von großen Quilts, Heimdeko und Kleidung. Die Arbeitsfläche rechts der Nadel ist 250 mm breit, sodass dort selbst große Nähprojekte Platz finden. |
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EXKLUSIVE SENSOR SYSTEM™ TECHNOLOGIE Das System stellt sich automatisch und kontinuierlich auf jede Stoffstärke ein und sorgt so für einen perfekt gleichmäßigen Stofftransport. Sensorfußhub Automatisches Anheben und Absenken des Nähfußes. Vier Positionen: Unten, Drehen, Oben und Extrahoch. Der Transporteur wird automatisch versenkt, sodass selbst voluminöse Stoffe leicht unter dem Nähfuß Platz finden. Sensorfuß Drehposition Der Nähfuß erkennt die Stärke des Stoffes, wenn Sie mit der Nadel im Stoff anhalten. Der Fuß wird dann exakt so weit angehoben, dass der Stoff gedreht werden kann – zum einfachen Applizieren und Quilten. Sensorfuß Druck Das Sensorsystem misst und erkennt die Stärke des Stoffes während des Nähens und passt den Nähfußdruck für einen optimalen Transport an. |
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UMFANGREICHE STICHAUSWAHL Endlose Möglichkeiten, kreativ zu sein.
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MIT LED AUSGELEUCHTETER NÄHBEREICH Entwickelt von Optronikernfür gleichmäßiges Licht im gesamten Nähbereich.
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EXKLUSIVE STICH-TECHNIKEN Nur von HUSQVARNA VIKING®. 3-dimensionale Stiche wie z.B. Themenstiche, Paillettenstiche, Popup-Stiche oder Applikationsstiche bieten m ehr kreative Mögl ichkeiten. 3-dimensionale Stiche
Themenstiche
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, dieWare bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen - Husqvarna VIKING
Husqvarna-Viking bietet für alle Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine 2-jährige Garantiezeit an. Außerdem haben Sie die Möglichkeit für eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile von zusätzlich 3 Jahren. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
Für folgende HUSQVARNA-VIKING-Baureihen gilt die Garantieerweiterung:
- Sapphire
- Designer Topaz
- Designer Ruby
- Designer Diamond
- Opal
Und so funktioniert es:
- Registrieren Sie Ihre Maschine kostenfrei auf der Husqvarana VIKING Webseite
- oder füllen Sie das im Lieferumfang befindliche Formular aus und schicken dies an die aufgedruckte Adresse zurück
Garantieerläuterung:
- insgesamt 5 Jahre Garantie auf alle mechanischen Teile
- insgesamt 5 Jahre Garantie auf alle elektronischen Teile
- insgesamt 2 Jahre Garantie auf Arbeitsleistungen