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Produktinformationen "Husqvarna Viking Amber Air S|400"
Leicht wie noch nie!
Die Husqvarna Viking Amber Air S|400 ist eine tolle Ergänzung zu Ihrer Nähmaschine. Mit ihren 15 verschiedenen Sticharten ist für jeden Geschmack etwas dabei. Verleihen Sie ihren Projekten einen persönlichen Touch.Nähen Sie ganz einfach mit 2 / 3 oder 4 Fäden. Der Greifer mit Lufeinfädelung nimmt Ihnen hierbei lästiges und kompliziertes Einfädeln einfach ab. Die Amber Air S|400 ist ein absolutes Power Wunder mit ihren 1300 Stichen pro Minute sparen Sie jedes mal Zeit.
Legen Sie jetzt los mit Ihrer eigenen Husqvarna Viking Amber Air S|400.
Top Leistungsmerkmale:
Entscheiden Sie die Geschwindigkeit: Die Amber Air S|400 ist besonders Leistungsstark mit bis zu 1300 Stiche pro Minute |
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Wechseln so schnell wie nie: Mit der spezielle Nähtechnik, wechseln Sie noch einfacher zum perfekten Nähfüßchen für Ihre Material. |
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In Luft aufgelöst Der integrierte Nadeleinfädler ist verstellbar und zum einfachen Einfädeln der rechten oder linken Nadel vorgesehen |
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Differentialtransport für Individualität Ganz gleich ob dehnbare Strickstoffeoder feine Stoffe vernäht werden, der Differentialtransportsorgt für eine saubere, glatte Naht. Mit dem Differentialtransport lässt sich Stoff auch kräuseln. |
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Vielfalt im Detail 15 verschiedene Sticharten machen jedes Projekt besonders individuell |
Hauptmerkmale:
- Greifer mit Lufeinfädelung
- Nähen mit 4 / 3 /2 Fäden
- Sicheheitsarretierung
- Differentialtransport
- LED-Beleuchtung
- Nähfuß Extrahub
- Spannungsscheiben
- Universal Nähfuß
- Leicht zu wechselnde Nähfüße
- Einstellen von Stichlänge, Schnittbreite und Nähfußdruck
- Elektronische Geschwindigkeitsregelung
- Intergrierter 2-Faden-Konverter
- Fadenschneider
- Stoffauffangbehälter
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, dieWare bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen - Husqvarna VIKING
Husqvarna-Viking bietet für alle Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine 2-jährige Garantiezeit an. Außerdem haben Sie die Möglichkeit für eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile von zusätzlich 3 Jahren. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
Für folgende HUSQVARNA-VIKING-Baureihen gilt die Garantieerweiterung:
- Sapphire
- Designer Topaz
- Designer Ruby
- Designer Diamond
- Opal
Und so funktioniert es:
- Registrieren Sie Ihre Maschine kostenfrei auf der Husqvarana VIKING Webseite
- oder füllen Sie das im Lieferumfang befindliche Formular aus und schicken dies an die aufgedruckte Adresse zurück
Garantieerläuterung:
- insgesamt 5 Jahre Garantie auf alle mechanischen Teile
- insgesamt 5 Jahre Garantie auf alle elektronischen Teile
- insgesamt 2 Jahre Garantie auf Arbeitsleistungen